Säulen von Apamea


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ReiseService Hille  
Inh. Frank Hille  
Gumbertstraße 186  
40229 Düsseldorf  

Tel. 0049 211 2103878  
Fax. 0049 211 2201081  
Reiseservicehille@t-online.de

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ReiseService Hille
Gumbertstrasse 186
40229 Düsseldorf

Tel. 0211 2103878
Fax. 0211 2201081
 

Inhaber: Frank Hille
Mail: reiseservicehille@t-online.de
St.-Nr.: 133 / 5129 / 1502

Syrien, Bogen in der Omayadenmoschee

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß 10 Absatz 3 MDStV:
Frank Hille (Anschrift wie oben)




Reiseversicherungen:

Wir vermitteln Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO).

Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin

Telefon: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
www.versicherungsombudsmann.de




Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.




Reise- und Geschäftsbedingungen

Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und uns regelt sich zunächst nach dem BGB, § 651 a-k. Die nachfolgenden Reisebedingungen füllen diese gesetzlichen Bestimmungen aus und ergänzen sie. Mit Ihrer Reiseanmeldung erkennen Sie für sich und die von Ihnen mitangemeldeten Personen die Reisebedingungen an, als deren Vertreter Sie auch in der Folgezeit uns gegenüber auftreten.
1. Anmeldung/Zahlung/Kundengeldabsicherung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages an. ReiseService Hille ( RSH genannt ) Reisen versendet eine schriftliche Reisebestätigung. Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt oder Ausschreibung und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Mit unserer Bestätigung wird der Vertrag auch für uns verbindlich, wobei uns die Berichtigung von Irrtümern aufgrund von offensichtlichen Druck- oder Rechenfehlern bis zum Reiseantritt vorbehalten bleibt. Die von Ihnen im voraus geleisteten Zahlungen sowie notwendige Aufwendungen, die Ihnen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses von RSH entstehen, haben wir abgesichert.
Mit unserer (auch telefonischen) Bestätigung wird bei allen Reisen eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises (mindestens € 25,- pro Person) fällig, ebenso die Prämie für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Nurflug- Buchungen sind sofort zu bezahlen. Der Restbetrag ist 28 Tage vor Reiseantritt fällig. Bitte leisten Sie alle Zahlungen mit Angabe der Buchungs-/Rechnungsnummer nur an: ReiseService Hille, Stadtsparkasse Düsseldorf, BLZ 300 501 10, Konto Nummer 55018121.

2. Rücktritt/Umbuchung
Für den Zeitpunkt des Rücktritts bzw. der Umbuchung ist der Eingang Ihrer Erklärung bei RSH maßgebend. Umbuchungen des Reisetermins sind nur nach vorherigem Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch RSH. Bis zum Reiseantritt sind Sie berechtigt, eine Ersatzperson zu stellen, die an Ihrer Stelle an der Reise teilnimmt, sofern diese Ersatzperson den besonderen Erfordernissen der Reise entspricht und gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen dem nicht entgegenstehen. Die uns entstehenden Mehrkosten berechnen wir Ihnen weiter. Sie betragen mindestens € 25,- pro Person. Bei einer Namensänderung tritt der neue Teilnehmer in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein.

3. Rücktrittskosten
Rücktrittskosten entstehen auch dann, wenn Sie kein Verschulden trifft. Es bleibt Ihnen unbenommen den Nachweis zu erbringen, daß im Zusammenhang mit dem Rücktritt geringere Kosten entstanden sind. Wir empfehlen dringend den Abschluß einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Die Rücktrittskosten betragen je nach Reiseart bei:
Flugreisen/Nur-Hotel-/Mietwagen-Buchung: Bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises, mindestens € 25,- pro Person; vom 29. bis 21. Tag vor Reiseantritt 30 %; vom 20. bis 11. Tag vor Reiseantritt 50 %; vom 10. bis 2. Tag vor Reiseantritt 60 %; 1. Tag sowie Nichtanreise 75 % des Reisepreises. Ausnahmen mit höheren Stornogebühren bei Sonderreisen sind bei RSH zu erfragen.

4. Rücktritt durch den Veranstalter/Kündigung
RSH kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen - ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält, - bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Pflicht, die Reise durchzuführen für RSH nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde, es sei denn, daß RSH die dazuführenden Umstände zu vertreten hat. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer Höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind wir und auch Sie berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen. Wird bei Sonderreisen die notwendige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann RSH von der Durchführung der Reise absehen, und Ihnen den bereits gezahlten Reisepreis zurückerstatten.

5. Leistungen/Sonderwünsche
Für Umfang und Art der Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in dem Prospekt oder Reiseausschreibungen. Gelegentlich sind in unseren Pauschalpreisen Leistungen, die bei anderen Reiseveranstaltungen im Preis eingeschlossen sein können, nicht eingeschlossen. Prospekte anderer Reiseveranstalter, Hotelprospekte etc. begründen deshalb keinen Leistungsanspruch gegen uns. Sonderwünsche, Sonderbedingungen etc. sind für RSH nur dann verbindlich, wenn diese von RSH ausdrücklich bestätigt werden.

6. Leistungs- und Preisänderungen
Kann die Reise infolge eines Umstandes, der nach Vertragsabschluß eingetreten und von RSH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist RSH berechtigt, Reiseleistungen zu ändern, sofern die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich, für den Reisenden zumutbar ist und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und bei der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie der Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluß liegt. Übersteigen diese Preisänderungen 5% des Reisepreises, so sind Sie berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich uns gegenüber zu erklären. Über notwendige Preiserhöhungen wird RSH Sie unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig.
Die veröffentlichten Flugzeiten entsprechen der Planung bei Drucklegung. Flugzeiten können sich - gelegentlich auch kurzfristig nach Zusendung der Reiseunterlagen - ändern. Wir sind grundsätzlich bemüht, einen möglichst langen Aufenthalt am Zielort zu gewährleisten. Ein Rückerstattungsanspruch entsteht aber nicht, wenn Hinflüge am Nachmittag/Abend und Rückflüge bereits am Morgen/Vormittag stattfinden.

7. Haftung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung wegen Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluß einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.).

8. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Alle im Zusammenhang mit der Reise in Betracht kommenden Ansprüche, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber RSH geltend machen. Später eingehende Ansprüche können nur berücksichtigt werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem RSH die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

9. Mitwirkungspflicht/Kündigung durch den Reisenden/Gepäckschäden
Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei dem zuständigen Reiseleiter zu rügen. Vor einer eventuellen Kündigung des Vertrages sind Sie verpflichtet, der RSH-Reiseleitung vor Ort eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen.
Schäden am Reisegepäck sind sofort nach Feststellung dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das gleiche gilt für den Verlust von Reisegepäck. Gleichzeitig ist vom Beförderungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung über die Beschädigung bzw. den Verlust zu fordern.
Bitte bedenken Sie, daß Leistungsträger und/oder Reiseleitung am Ort gelegentlich ein eigenes Interesse daran haben, uns nicht über eventuelle Leistungsstörungen zu informieren. Der Vortrag einer Mängelrüge im Hotel bzw. bei der Ortsreiseleitung ersetzt deshalb ausdrücklich nicht die fristgerechte Mängelrüge bei RSH.

10. Sonstiges
Das zugelassene Frei- und Handgepäck pro Erwachsenem richtet sich nach den Bestimmungen der Fluggesellschaften bzw. den behördlichen Vorschriften und beträgt in der Regel 20 kg pro Person (Kleinkinder: kein Freigepäck). Die Einteilung der Zimmer obliegt dem Hotelier. Mehrbettzimmer können nur von Zusammenreisenden gebucht werden. Dreibettzimmer sind in der Regel Doppelzimmer mit Zustellbett. Ausgeschriebene Hotelkategorien beziehen sich auf den jeweiligen Landesstandard.

11. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
RSH steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von RSH bedingt sind. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß eine Einreise nach Syrien mit einem Einreisevermerk Israels nicht möglich ist.

12. Gerichtsstand
Vereinbart ist die Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach deutschem Recht. Gerichtsstand für Klagen gegen RSH ist Düsseldorf.
ReiseService Hille, Gumbertstraße 186, 40211 Düsseldorf
Fax +49 / 0211 / 2103878, Email: reiseservicehille@t-online.de
Tel. +49 / 0211 / 2201081
Drucklegung: Juli 2008